AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Suchy MIPS GmbH

  1. Allgemeiner Geltungsbereich

Vorliegende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Produkte, Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen von Suchy MIPS GmbH. Abweichenden Regelungen von Kunden, Lieferanten oder Vertragspartnern wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Suchy MIPS GmbH. Grundsätzlich gilt für unsere Hardware- und Software-Produkte, dass Installation und Nutzung entsprechende Sachkunde voraussetzt.

 

  1. Geltungsbereich im engeren Sinne
  1. Der Begriff „Programm“ bzw. „Programme“ umfasst alle von Suchy MIPS GmbH erstellten, originalen oder zugekauften Programme sowie Kopien und Teile derselben, inklusive solcher, die mit anderen Programmen verbunden sind. Ein Programm besteht aus maschinenlesbaren Anweisungen, audiovisuellen Inhalten (Abbilder, Text, Aufzeichnungen oder Bilder), Beschreibung und den zugehörigen Lizenzmaterialien. Bei Programmen kann es sich sowohl um den Quellcode als auch um eine ausführbare Ausprägung handeln.
  2. Der Begriff „Server“ umfasst alle Ausprägungen des Servers, der den Brandnamen „BENS“ trägt, egal ob als Hardware oder als virtuelle Appliance jeglicher Art. Das Betriebssystem des Servers mit allen seinen Komponenten und Bedienoberfläche wird auch als „Programm“ verstanden.

 

  1. Die Programme von Suchy MIPS GmbH: Nutzung und Lizenzen

Der Fall der Programmnutzung ist gegeben, wenn auf einem beliebigen System des Lizenznehmers eines der von Suchy MIPS GmbH stammenden Programme (dabei kann es sich auch um von Suchy MIPS GmbH zugekaufte OEM- oder Fremdprogramme handeln) installiert wurde.

Suchy MIPS GmbH erteilt dem Lizenznehmer bei Kauf eine nicht-ausschließliche, begrenzte und widerrufbare Lizenz zur Nutzung der gelieferten Programme. Die an den Lizenznehmer gestellte Rechnung für das Programm oder die Programme gilt als Lizenznachweis. Wurden dem Lizenznehmer Mehrfach-Lizenzen erteilt, gelten die Nutzungsbedingungen für jede der Lizenzen einzeln.

 

  1. Begrenzung der Lizenzrechte

Der Lizenznehmer ist berechtigt, eine Sicherungskopie des jeweils erworbenen Programms zu erstellen.

Der Lizenznehmer überträgt alle Urheberrechtsvermerke auf jede vollständige oder teilweise Kopie des Programms. Es darf ausschließlich (dies gilt auch für Teilkomponenten) zu Zwecken eingesetzt werden, für die es von Suchy MIPS GmbH bestimmt worden ist.

Der Lizenznehmer ist ohne schriftliche Zustimmung von Suchy MIPS GmbH nicht berechtigt:

  •  a) das Programm in anderer als der hierin beschriebenen Weise zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten oder zu übertragen;
  • b) das Programm in eine andere Ausdrucksform umzuwandeln oder in anderer Weise zu übersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist;
  • c) das Programm zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen an dem Programm zu erteilen;
  • d) das Programm oder eines seiner Teile in eigene Programme zu übernehmen, es sei denn dies wurde ausdrücklich in schriftlicher Vertragsform für dafür vorgesehene Programmversionen (sog. Entwicklertools) vereinbart.

 

  1. Löschung der Lizenz

Die Lizenz kann jederzeit beendet werden. In diesem Fall erlöschen alle Rechte an dem Programm. Der Lizenznehmer ist berechtigt eine Kopie des Programms in seinen Archiven aufzubewahren. Suchy MIPS GmbH behält sich das Recht vor, die Lizenz im Falle eines Verstoßes gegen diese Nutzungsbedingungen zu kündigen. In einem solchen Fall erlöschen alle Rechte an dem Programm und der Lizenznehmer wird alle Kopien des Programms vernichten.

 

  1. Lizenzübertragung

Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt; die Lizenz an Dritte zu übertragen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

Im Falle einer Lizenzübertragung übergibt der Lizenznehmer Kopien dieser Nutzungsbedingungen, der Lizenzinformation, sämtlicher Lizenzdokumentationen, des Lizenznachweises sowie den originalen Datenträger mit dem betroffenen Programm an den Dritten. Die Lizenz des bisherigen Lizenznehmers erlischt mit der Übergabe. Alle Kopien des übergebenen Programms müssen vom bisherigen Lizenznehmer unverzüglich vernichtet werden.

Werden mehrere Programme gemeinsam lizensiert (als Paket), so können sie auch nur in ihrer Gesamtheit übertragen werden.

  

  1. Lieferung, Termine, Installation und Einweisung

Ort und Zeitpunkt der Lieferung von Produkten und der Erbringung von Leistungen werden einvernehmlich festgelegt. Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie jeweils von Suchy MIPS GmbH schriftlich als verbindlich bestätigt worden sind. Software wird entweder als Quellcode oder in ausführbarer Form und mit Benutzerdokumentation (z.B. auf Datenträger oder auf elektronischem Weg) geliefert. Die Entscheidung, ob ein Programm als Quellcode oder ausführbare Version geliefert wird, obliegt ausschließlich der Firma Suchy MIPS GmbH.

 

 

  1. Gefahrenübergang, Eigentumsvorbehalt und Rechtsübergang

Die Gefahr geht mit der Übergabe auf den Kunden über. Suchy MIPS GmbH behält sich das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Entgelte vor. Mit deren Zahlung gehen die vereinbarten Nutzungsrechte an den Produkten auf den Kunden über.

 

  1. Preise, Zahlung

Es gibt keine Mindestbestellmengen. Alle unsere Preise enthalten nicht die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19%. Die aktuellen Zahlungsbedingungen werden jeweils auf der Rechnung angegeben. In der Regel gelten: 14 Tage netto, kein Skonto

Zölle, Steuern oder sonstige Gebühren sind gegebenenfalls zu entrichten, es sei denn, dass entsprechende Befreiungsunterlagen vorgelegt werden können.

 

  1. Lieferzeiten

Ware, die am Lager ist kommt innerhalb von 5 Tagen zum Versand. Für Beförderungsprobleme haften wir nicht. Ist die Ware bei Bestellung nicht vorrätig, bemühen wir uns um schnellstmögliche Lieferung. Falls die Nichteinhaltung einer Liefer- oder Leistungsfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, wird die Frist angemessen verlängert. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist aus anderen als den o. g. Gründen ist der Käufer berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen und nach deren erfolglosem Ablauf hinsichtlich der vereinbarten Lieferung oder Leistung vom Kauf zurückzutreten. Beruht die Unmöglichkeit der Lieferung auf Unvermögen des Herstellers oder unseres Zulieferers, so können sowohl wir als auch der Käufer vom Geschäft zurücktreten, sofern der abschließend festgelegte Liefertermin um mehr als 1 Monat überschritten ist. Schadensersatzansprüche wegen Verzug oder Unmöglichkeit bzw. Nichterfüllung, auch solche, die bis zum Rücktritt vom Vertrag entstanden sind, sind ausgeschlossen.

 

  1. Teststellungen für Vollversionen von Suchy MIPS GmbH Software sowie BENS Geräten

Wird die Vollversion eines der Programme bzw. ein Gerät im Rahmen eines Projekts einem Interessenten zum Testen zur Verfügung gestellt, gelten die folgenden Bedingungen:

Die Teststellung wird für einen Monat (Teststellungsdauer) ab dem Auslieferungsdatum (gemäß Lieferschein) gewährt. Mit der Auslieferung der Testversion bzw. des Testgerätes erfolgt ein Angebot zum Erwerb des betreffenden Produktes nach Ablauf der Testphase.

Die Teststellung für Produkte, in im engen Zusammenhang mit dem System des Kunden steht, ist gebührenpflichtig. Der Preis beträgt, falls nicht anders schriftlich vereinbart, in diesem Fall EUR 500,00 für jedes Programm oder Gerät. Die Gebühr ist sofort nach Erhalt der Rechnung für die Teststellung fällig.

Während der Teststellung bietet Suchy MIPS GmbH dem Teststellungsnehmer technische Unterstützung.

Für Teststellungen zur Verfügung gestellte Programme sind ausschließlich für die Installation auf Testsystemen bestimmt.

Nach Ablauf der Teststellungsdauer kann der Teststellungsnehmer das Programm bzw. das Testgerät retournieren. In diesem Fall schickt er die originalen Datenträger bzw. das originalverpackte Testgerät unverzüglich zurück und bestätigt schriftlich, dass das Programm deinstalliert und alle Kopien vernichtet wurden. Bei Rückgabe werden keine Gebühren erstattet. Als Rücklieferungsdatum gilt der Tagesstempel der Spedition.

Wird das Programm bzw. das Testgerät nicht unverzüglich nach Ablauf der Teststellungsdauer zurückgegeben oder ist ein Testgerät durch den Teststellungsnehmer fahrlässig schwer beschädigt worden, so dass es nicht mehr eingesetzt werden kann, erfolgt automatisch die Rechnungsstellung gemäß vorherigem Angebot unter Anrechnung der Kosten für die Teststellung. Die Kosten einer Teststellung werden nur dann angerechnet, wenn das Programm oder das Testgerät unmittelbar nach der Teststellung erworben wird. Bei Rückgabe des Programms oder des Testgerätes nach einer Teststellung und einem späteren Erwerb werden die Kosten der früheren Teststellung nicht angerechnet.

Manche unserer Programme sind durch einen Zeitcode geschützt. Der Kunde hat dann nach der Installation in der Regel 30 Tage Zeit um das Programm zu testen. Danach muss das Programm käuflich erworben werden und mit einem gelieferten Software-Schlüssel freigeschaltet werden. Entscheidet sich der Kunde nicht für den Kauf, dann werden wichtige oder auch alle Funktionen dieser Programme automatisch abgeschaltet. In diesem Fall ist der Kunde NICHT dazu verpflichtet, das Programm zu deinstallieren und an uns zurückzusenden.

Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform.

 

  1. Begrenzung der Gewährleistung

Suchy MIPS GmbH übernimmt eine Gewährleistung auf gelieferte Produkte bis der Garantiezeitraum von einem Jahr ab Kaufdatum abgelaufen ist. Soweit Suchy MIPS GmbH gegenüber Endkunden eine Garantie (in der Regel 12 Monate ab Lieferung an den Endkunden) übernimmt, verlängert sich die Gewährleistungszeit von Suchy MIPS GmbH gegenüber einem Vertriebspartner um den Zeitraum zwischen Anlieferung an den Partner und Auslieferung an den Endkunden, höchstens jedoch um sechs Monate (z.B. beträgt bei einer Garantiezeit von 12 Monaten die Gewährleistung bis zu 18 Monate ab Lieferung an den Vertriebspartner). Die eingeschränkte Garantie gilt nur für den Funktionsumfang, der in der begleitenden Produktdokumentation angegeben ist.

Suchy MIPS GmbH übernimmt keine Haftung für eine Produktrücksendung, wenn sich herausstellt, dass der angegebene Schaden nicht besteht, oder durch Missbrauch, unsachgemäße Installation, Änderungen am Gerät (einschließlich Entfernung oder Unkenntlichmachung von Etiketten sowie Öffnen oder Entfernen des Gehäuses oder von Gehäuseteilen, es sei denn, dies wurde von Suchy MIPS GmbH ausdrücklich genehmigt), durch Unfälle oder unsachgemäße Handhabung verursacht wurde, während sich das Gerät nicht im Besitz von Suchy MIPS GmbH befand. Die Garantie von Suchy MIPS GmbH erlischt für Produkte, die verändert, beschädigt oder nicht vorschriftsmäßig verpackt bei uns eingehen. Alle Produkte werden nach ihrem Eingang von uns inspiziert.

Bei Reklamationen muss das Kaufdatum mit einer Rechnung nachgewiesen werden. Der reklamierte Artikel muss zusammen mit einer Kopie der Rechnung und einer ausführlichen Fehlerbeschreibung, ausreichend frankiert, eingeschickt werden. Falls keine Fehlerbeschreibung beiliegt, kann sich die Bearbeitung der Garantieware erheblich verzögern. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiß oder die Abnutzung. Suchy MIPS GmbH hat während der Gewährleistungspflicht das Recht auf kostenlose Nachbesserung. Ein teilweiser oder vollständiger Austausch des Artikels ist zulässig. Werden Mängel innerhalb angemessener Frist nicht behoben, so hat der Käufer Anspruch auf Wandlung oder Minderung. Gutschriften werden nur in Ausnahmefällen nach Eingang der Ware bei Suchy MIPS GmbH gewährt, und sind nur wirksam, wenn eine schriftliche Vereinbarung besteht. Im Falle einer Gutschrift wird nur der Zeitwert der Ware erstattet. Der Garantieaustausch kann bis zu 8 (acht) Wochen dauern.

Die Programme der RBarc-Reihe sind ausschließlich für den Einsatz mit SAP Systemen konzipiert. Diese Systeme sind sehr komplex und vielfältig konfigurierbar. Suchy MIPS GmbH hat größten Wert darauf gelegt, die Programme gründlich zu testen. Dennoch kann die störungsfreie Funktion nicht unter allen Bedingungen garantiert werden. Um Probleme möglichst von vorn-herein auszuschließen , wird der Lizenznehmer das Programm deshalb nicht sofort im produktiven SAP System einsetzen, sondern es zunächst auf seinem Testsystem installieren um sicher zu stellen , dass das Programm sich in dessen spezifischer EDV-Umgebung spezifikationsgerecht verhält. Dazu gehören Drucktests, Performancemessungen etc. Der Lizenznehmer führt die Installation auf das produktive SAP System auf eigene Verantwortung durch und trägt dafür Sorge, dass die Wiederherstellung des Ausgangszustands solange möglich ist, bis festgestellt werden kann, dass das Programm auch im produktiven System so funktioniert wie erwartet.

 

Suchy MIPS GmbH garantiert, dass seine Programme bei korrektem Einsatz in der angegebenen Betriebsumgebung den Spezifikationen entsprechen.

Der Lizenznehmer ist berechtigt, ein Programm gegen Rückerstattung des Kaufpreises an Suchy MIPS GmbH oder die Verkaufsstelle zurückzugeben, wenn Suchy MIPS GmbH nicht in der Lage ist, eine festgestellte, programmiertechnisch bedingte Fehlfunktion zu beheben.

DIESE GEWÄHRLEISTUNGSREGELUNG ERSETZT ALLE VORHERIGEN GEWÄHRLEISTUNGSBEDINGUNGEN EINSCHLIESSLICH DER GEMÄSS DEM PRINZIP DER HANDELSÜBLICHKEIT STILLSCHWEIGEND GELTENDEN.

 

  1. Patent- oder Urheberrechtsverletzungen

Für Schäden aufgrund der Verletzung etwaiger Patent- oder sonstiger Schutzrechte haften wir nur, wenn uns bekannt war oder hätte bekannt sein müssen, dass solche bestehen und diese dazu führen, dass sich der Lizenznehmer Ansprüchen Dritter ausgesetzt sieht. Der Höhe nach ist unsere Haftung grundsätzlich auf den Fakturenwert der Ware beschränkt.

 

  1. Haftung

Die gesamte Haftung von Suchy MIPS GmbH für ein defektes Produkt überschreitet in keinem Fall den Kaufpreis des defekten Produkts. Diese Begrenzung gilt selbst für den Fall, dass Suchy MIPS GmbH ein defektes Produkt nicht reparieren oder ersetzen kann oder dies ablehnt und ihre ausschließliche Entschädigung ihren wesentlichen Zweck nicht erfüllt.

Suchy MIPS GmbH haftet nicht für spezielle, mittelbare oder andere geschäftliche Folgeschäden (einschließlich entgangenem Gewinn oder entgangenen Einsparungen), selbst wenn Suchy MIPS GmbH über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurde. Einige Rechtsordnungen erlauben den Ausschluss oder die Begrenzung von Folgeschäden nicht, so dass obige Einschränkungen und Ausschlüsse nicht anwendbar sind.

Suchy MIPS GmbH haftet in jedem Falle nicht für:

  1. den Verlust oder die Beschädigung von Daten oder
  2. irgendwelche Schadensersatzansprüche basierend auf Ansprüchen Dritter.

 

  1. Datenschutz

Suchy MIPS GmbH richtet sich nach Datenschutzregeln, die in der Datenschutz -Grundverordnung (DSGVO) festgelegt wurden. Die Regeln sind auf der Webseite von Suchy MIPS GmbH in einem separaten Dokument veröffentlicht.

 

  1. Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist München / Deutschland. Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und Gerichtsstand ist München / Deutschland.

Der Lizenznehmer verpflichtet sich, alle anwendbaren Export-Gesetze und -Vorschriften zu beachten.

Ansprüche aus vertraglichen Vereinbarungen verjähren innerhalb von 2 Jahren nach ihrer Entstehung.

 

  1. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs nichtig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam.

Suchy MIPS GmbH
Prinzregentenstraße 128
81677 München